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Die Firma Clean-Solar ist Anbieter umfangreicher Dienste zur
Reinigung, Wartung und Vermittlung von Diensten im Bereich Solare
Energie (Solarenergie). Die vertragliche Grundlage für sämtliche
Dienste und Produkte, die Clean-Solar gegenüber dem Kunden erbringt,
bilden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), bestehend aus den
Allgemeinen Regelungen (I) und den dienste- bzw. produktspezifischen
Geschäftsbedingungen (II) sowie das Online-Formular der jeweiligen
aktuell gültigen Leistungsbeschreibungen und Preislisten.
Auf vertragliche Verbindungen, die Clean-Solar nur vermittelt (z.B.
technische Wartung) finden deren AGB Anwendung.
Sämtliche Erklärungen, die gegenüber Clean-Solar abgegeben werden, können,
sofern nicht nachfolgend anders bestimmt, per Brief an
Clean-Solar
Stefan Garbers
Rheinische Straße 135
44147 Dortmund
abgegeben werden.

I Allgemeine Regelungen:
§ 1 Anwendung
(1) Die in diesen AGB enthaltenen Regelungen gelten für die
Inanspruchnahme aller Dienste und Produkte von Clean-Solar, soweit nicht
abweichende Bedingungen wirksam vereinbart wurden.
(2) Diese AGB gelten für das Privatkundengeschäft. Als
Privatkunden gelten auch natürliche Personen, die ein Gewerbe
betreiben, und Freiberufler. Sofern diese einen Vertrag über Dienste
bzw. Produkte von Clean-Solar abschließen finden sämtliche Regelungen
dieser AGB Anwendung.
(3) Leistungen werden grds. nur in der Bundesrepublik Deutschland
erbracht.
§ 2 Generelle Bestimmugen
(1) Verträge mit minderjährigen Personen kommen nicht zustande.
(2) Über Änderungen von vertragsrelevanten Daten (z.B.
Terminänderungen, Wohn- oder Geschäftssitz, Rechnungsanschrift,
Bankverbindung, ) ist Clean-Solar unverzüglich zu unterrichten.
(3) Verträge zwischen Clean-Solar und dem Angebots-Nehmer kommen nur
nach Maßgabe des geltenden Rechts zustande.
(4) Clean-Solar ist nicht verantwortlich für andere, als nachweislich
durch ihre Arbeit entstandenen Schäden an den Solaranlagen .
§ 3 Entgelte, Zahlungsbedingungen und Verzugsfolgen
(1) Die für die Inanspruchnahme der Dienste und Produkte anfallenden
Entgelte bestimmen sich nach den jeweils aktuell gültigen Preislisten
von Clean-Solar.
Die gesetzl. Mehrwertsteuer ist ausgewiesen.
(2) Dem Vertragsnehmer stehen je nach Dienst bzw. Produkt verschiedene
Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Soweit in den dienst- bzw.
produktspezifischen Leistungsbeschreibungen oder Preislisten nichts
abweichendes vereinbart ist, gelten die nachfolgenden Regelungen.
(3) Durch Angabe der Bankverbindung ermächtigt der Vertragsnehmer
Clean-Solar zur Einziehung der fälligen Entgelte. Der Vertragsnehmer
hat dafür Sorge zu tragen, dass sein angegebenes Konto zum
Abrechnungstag stets die notwendige Deckung aufweist. Im Falle von Rücklastschriften
ist Clean-Solar berechtigt, dem Vertragsnehmer die dadurch entstehenden
Kosten sowie eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 in Rechnung zu
stellen. Sonstige Rechte Clean-Solars bleiben hiervon unberührt.
Der Vertragsnehmer erhält in der Regel eine zeitnahe Rechnung. Erfolgt
die Abrechnung direkt über Clean-Solar, so ist der in Rechnung
gestellte Betrag sofort fällig. Sollte nach Ablauf von 14 Tagen ab Fälligkeit
noch keine Zahlung erfolgt sein, tritt automatisch Verzug ein.
Erfolgt die Abrechnung über einen externen Dienstleister, z.B. über
ein Inkasso-Unternehmen, so gelten die Zahlungsfristen, die in der
Rechnung genannt sind. In allen Fällen des Zahlungsverzuges gelten ergänzend
zu den in diesen AGB genannten Regelungen die gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Erfolgt die Abrechnung direkt über Clean-Solar, so erfolgt die
Rechnungsstellung elektronisch, in der Regel an die vom Vertragsnehmer
angegebene E-Mail-Adresse. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden,
dass eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg generell nicht
vorgesehen ist. Auf Anfrage des Nutzers versendet Clean-Solar eine
Rechnung einmalig auf dem Postweg. Für diese Sonderleistung stellt
Clean-Solar € 5,00 pro Vorgang für Aufwand und Porto in Rechnung.
(5) Einwendungen gegen den Rechnungsbetrag können nur innerhalb von
sechs Wochen nach Zugang der Rechnung erhoben werden, und zwar
ausschliesslich per Brief. Die Einwendungen sind zu begründen und an
die oben angegebene Postadresse zu senden. Die Unterlassung form- und
fristgerechter Einwendungen gilt als Genehmigung der Rechnung.
Clean-Solar wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen
rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des
Nutzers nach Fristablauf bleiben unberührt.
(6) Ein Aufrechnungsrecht gegenüber Forderungen von Clean-Solar steht
dem VP nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder anerkannt ist.
(7) Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Nutzer nur
insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht
und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(8) Clean Solar ist berechtigt eingehende Aufträge
abzulehnen/auszusetzen, besonders bei
- Reinigungs-/ Wartungsaufträgen, die die Mitarbeiter von
Clean-Solar oder deren Vertragspartner (Drittanbieter) gefährden.
Dies gilt z.B. für Solaranlagen, deren tragende Konstruktion
offensichtlich gefährdende Mängel aufweist oder deren Zugang auch
durch Einhaltung besonderer Sicherungsmaßnahmen zur
Gesundheitsgefährdung der Mitarbeiter führt.
- bereits bestehendem Zahlungsverzug des VP vorangegangener, durch
Clean-Solar erfüllter Leistungen
- Jegliche Täuschungen bei der Angabe von Vertragsdaten.
- Verstößen gegen die Pflichten aus § 2 (3)
In der Regel erfolgt eine Begründung für die Ablehnung eines
Vertrages.
Sonstige ggf. einschlägige gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
§ 4 Preis- und Leistungsänderungen, Änderung der AGB
(1) Clean-Solar behält sich das Recht vor, den Inhalt dieser AGB,
der Leistungsbeschreibungen oder Preislisten anzupassen oder zu ändern.
Änderungen werden per Email oder in der Clean-Solar Internet-Präsenz (
http://www.clean-solar.de )
bekannt gegeben, und zwar unter Angabe des Datums der Änderungsbekanntgabe.
Der Auftragsnehmer ist verpflichtet, sich vor der Auftragsvergabe mit
den aktuell dargestellten AGBs der Clean-Solar vertraut zu machen.
(2) Unabhängig von dem vorstehenden ist Clean-Solar berechtigt, die
Preisliste jederzeit entsprechend anzupassen, wenn sich die der
jeweiligen Leistung zugrundeliegenden Einkaufskosten Clean-Solars z.B.
durch eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung erhöhen.
(3)Die Auftragsvergabe an Clean-Solar stellt gleichzeitig die
Anerkennung dieser AGBs dar.
§ 5 Kündigung
Verträge mit wiederkehrenden Leistungen
(1) Beide Vertragsparteien haben ein Kündigungsrecht. Die für die
einzelnen Tarife und Leistungen geltenden Kündigungsfristen und
Mindestvertragslaufzeiten sind den §5 (2) zu entnehmen. Ist keine feste
Vertragslaufzeit vereinbart, ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit
geschlossen.
(2) Soweit keine anderen Kündigungsfristen definiert sind, ist
eine Kündigung immer mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines
Kalendermonats möglich (frühestens jedoch zum Ende einer etwaigen
Mindestvertragslaufzeit) und kann per Brief an die oben angegebene
Adresse erfolgen, oder online per E-Mail an:
webmaster@clean-solar.de Die kündigende Partei trägt hinsichtlich des
Zuganges der Kündigung die Beweislast. Als Zeitpunkt des Zuganges gilt
der Eingang bei Clean-Solar.
(3) Den Parteien bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus
wichtigem Grund vorbehalten. Für Clean-Solar liegt ein wichtiger Grund
insbesondere vor, wenn Zahlungsrückstände 14 Tage nach einer etwaig
erfolgten Mahnung nicht ausgeglichen sind oder ein Grund nach §3 (8)
gegeben ist
(4) Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben von vorstehendem unberührt.
§ 6 Haftung
(1) Der Auftragsgeber haftet für von ihm zu vertretende Verletzungen
von Rechten Dritter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Er ist ist
verpflichtet, Clean-Solar von begründeten, vom VP zu vertretenden Ansprüchen
Dritter freizustellen, die diese gegenüber Clean-Solar geltend machen,
sofern der VP nicht nachweist, dass er die schadensursächliche
Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst auch
die Kosten der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung.
(2) Der VP ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen hinsichtlich der von
Clean-Solar zu erbringenden Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Kenntnisnahme des
Beanstandungsgrundes schriftlich anzuzeigen. Clean-Solar kann die
allzeitige Verfügbarkeit sämtlicher von ihr angebotener Dienste nicht
garantieren. Dies gilt z.B. bei hoher Auftragsdichte.
(3) Für Schäden haftet Clean-Solar nur dann, wenn Clean-Solar oder
einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht
(Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise
verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
von Clean-Solar oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen
ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich,
ist die Haftung Clean-Solars auf den Schaden beschränkt, der für
Clean-Solar bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbar war.
Die Haftung von Clean-Solar wegen zugesicherter Eigenschaften, bei
Personenschäden, sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften
bleibt unberührt.
(6) Sämtliche Ansprüche auf Schadenersatz verjähren nach einem (1)
Jahr ab Kenntnis des schadenverursachenden Ereignisses. Dies gilt nicht
bei vorsätzlichem Verhalten von Clean-Solar oder ihrer Erfüllungsgehilfen.
Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
§ 7 Widerrufsrecht
Dem Auftraggeber steht ein Widerrufsrecht gem. § 312 d BGB zu.
Der Nutzer wird im folgenden über sein Widerrufsrecht belehrt:
Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei (2) Wochen ohne
Angabe von Gründen schriftlich (z.B. Brief, Fax) widerrufen. Die Frist
beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung
ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung
von Sachen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die
Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen,
was deren Wert beeinträchtigt. Versandfähige Sachen sind auf unsere
Kosten und Gefahr zurückzusenden.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Clean-Solar mit der Ausführung
der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der
Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B.
durch Terminänderung etc.)
§ 8 Datenschutz
(1) Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche
von ihm auf den Internetseiten von Clean-Solar aufgenommenen Daten
(Bestandsdaten) gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem
Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie dem Teledienstedatenschutzgesetz
(TDDSG) gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, soweit dies für
die Durchführung des Vertragsverhältnisses notwendig ist.
Der Vertragspertner willigt darin ein, dass Clean-Solar seine
personenbezogenen Daten an Dritte, deren sich Tiscali zur Erfüllung der
vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Nutzer bedient, übermittelt,
soweit dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses mit dem Nutzer
erforderlich ist.
Eine gewinnorientierte Weitergabe von Daten des VP, die nicht
ausschließlich der Erfüllung desVertragsgegenstands dienen, erfolgt
durch Clean-Solar nicht.
(2) Beauftragt Clean-Solar Dritte mit der Erstellung der Abrechnung oder
Einziehung der Entgeltforderungen, kann Clean-Solar zur Ermittlung und
zur Abrechnung der Entgelte für die Leistungen mit dem Nutzer
erforderliche Daten an diese übermitteln, soweit es zur Erstellung der
Rechnung oder zur Einziehung des Entgelts erforderlich ist. Der Dritte
ist zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet. Clean-Solar kann
nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Bonitätsprüfungen auch über
Drittunternehmen (z.B. Schufa) einholen.
(3) Die Daten werden nur solange aufbewahrt, wie es im Rahmen dieser
Vereinbarung und unter Einhaltung des anwendbaren Rechts zulässig und
erforderlich sowie technisch möglich und zumutbar ist. Der
Vertragspartner hat jederzeit das Recht, Auskunft über seine
gespeicherten Daten zu verlangen.
(4) Der Nutzer kann diese sowie jede an anderer Stelle gegenüber
Clean-Solar erteilte Einwilligung jederzeit schriftlich mit Wirkung für
die Zukunft durch Brief an die oben angegebene Adresse oder E-Mail
widerrufen. Soweit dieser Widerruf Clean-Solar die Vertragserfüllung
unmöglich macht, hat Clean-Solar ein Kündigungsrecht.
(5) Der Nutzer ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Diensten
erforderlichen personenbezogenen Daten ausführlich unterrichtet worden.
Der Nutzer stimmt dieser Datenverarbeitung ausdrücklich zu.
II Schlußbestimmungen:
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die
Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre
Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die - soweit rechtlich zulässig
- dem mit der unwirksamen Bestimmung Bezweckten bzw. Gewollten am
ehesten entspricht.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen
des Vertrages werden durch schriftliche Bestätigung wirksam.
(3) Clean-Solar ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem
Vertrag an einen Dritten abzutreten oder Dritte mit der Erbringung von
Leistungen oder Teilen von Leistungen zu beauftragen.
(4) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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