Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der Clean-Solar
Die Firma Clean-Solar ist Anbieter umfangreicher Dienste zur Reinigung, Wartung und Vermittlung von Diensten im Bereich Solare Energie (Solarenergie). Die vertragliche Grundlage für sämtliche Dienste und Produkte, die Clean-Solar gegenüber dem Kunden erbringt, bilden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), bestehend aus den Allgemeinen Regelungen (I) und den dienste- bzw. produktspezifischen Geschäftsbedingungen (II) sowie das Online-Formular der jeweiligen aktuell gültigen Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

Auf vertragliche Verbindungen, die Clean-Solar nur vermittelt (z.B. technische Wartung) finden deren AGB Anwendung.
Sämtliche Erklärungen, die gegenüber Clean-Solar abgegeben werden, können, sofern nicht nachfolgend anders bestimmt, per Brief an

Clean-Solar
Stefan Garbers
Rheinische Straße 135
44147 Dortmund


abgegeben werden.

I Allgemeine Regelungen:

§ 1 Anwendung

(1) Die in diesen AGB enthaltenen Regelungen gelten für die Inanspruchnahme aller Dienste und Produkte von Clean-Solar, soweit nicht abweichende Bedingungen wirksam vereinbart wurden.

 (2) Diese AGB gelten für das Privatkundengeschäft. Als Privatkunden gelten auch natürliche Personen, die ein Gewerbe betreiben, und Freiberufler. Sofern diese einen Vertrag über Dienste bzw. Produkte von Clean-Solar abschließen finden sämtliche Regelungen dieser AGB Anwendung.

(3) Leistungen werden grds. nur in der Bundesrepublik Deutschland erbracht.


§ 2 Generelle Bestimmugen

(1) Verträge mit minderjährigen Personen kommen nicht zustande.


(2) Über Änderungen von vertragsrelevanten Daten (z.B. Terminänderungen, Wohn- oder Geschäftssitz, Rechnungsanschrift, Bankverbindung, ) ist Clean-Solar unverzüglich zu unterrichten. 


(3) Verträge zwischen Clean-Solar und dem Angebots-Nehmer kommen nur nach Maßgabe des geltenden Rechts zustande. 


(4) Clean-Solar ist nicht verantwortlich für andere, als nachweislich durch ihre Arbeit entstandenen Schäden an den Solaranlagen .


§ 3 Entgelte, Zahlungsbedingungen und Verzugsfolgen

 

(1) Die für die Inanspruchnahme der Dienste und Produkte anfallenden Entgelte bestimmen sich nach den jeweils aktuell gültigen Preislisten von Clean-Solar.
Die gesetzl. Mehrwertsteuer ist ausgewiesen.


(2) Dem Vertragsnehmer stehen je nach Dienst bzw. Produkt verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Soweit in den dienst- bzw. produktspezifischen Leistungsbeschreibungen oder Preislisten nichts abweichendes vereinbart ist, gelten die nachfolgenden Regelungen.

 

(3) Durch Angabe der Bankverbindung ermächtigt der Vertragsnehmer Clean-Solar zur Einziehung der fälligen Entgelte. Der Vertragsnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass sein angegebenes Konto zum Abrechnungstag stets die notwendige Deckung aufweist. Im Falle von Rücklastschriften ist Clean-Solar berechtigt, dem Vertragsnehmer die dadurch entstehenden Kosten sowie eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 in Rechnung zu stellen. Sonstige Rechte Clean-Solars bleiben hiervon unberührt. 
Der Vertragsnehmer erhält in der Regel eine zeitnahe Rechnung. Erfolgt die Abrechnung direkt über Clean-Solar, so ist der in Rechnung gestellte Betrag sofort fällig. Sollte nach Ablauf von 14 Tagen ab Fälligkeit noch keine Zahlung erfolgt sein, tritt automatisch Verzug ein. 

Erfolgt die Abrechnung über einen externen Dienstleister, z.B. über ein Inkasso-Unternehmen, so gelten die Zahlungsfristen, die in der Rechnung genannt sind. In allen Fällen des Zahlungsverzuges gelten ergänzend zu den in diesen AGB genannten Regelungen die gesetzlichen Bestimmungen.


(4) Erfolgt die Abrechnung direkt über Clean-Solar, so erfolgt die Rechnungsstellung elektronisch, in der Regel an die vom Vertragsnehmer angegebene E-Mail-Adresse. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg generell nicht vorgesehen ist. Auf Anfrage des Nutzers versendet Clean-Solar eine Rechnung einmalig auf dem Postweg. Für diese Sonderleistung stellt Clean-Solar € 5,00 pro Vorgang für Aufwand und Porto in Rechnung.


(5) Einwendungen gegen den Rechnungsbetrag können nur innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung erhoben werden, und zwar ausschliesslich per Brief. Die Einwendungen sind zu begründen und an die oben angegebene Postadresse zu senden. Die Unterlassung form- und fristgerechter Einwendungen gilt als Genehmigung der Rechnung. Clean-Solar wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Nutzers nach Fristablauf bleiben unberührt.


(6) Ein Aufrechnungsrecht gegenüber Forderungen von Clean-Solar steht dem VP nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist.


(7) Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Nutzer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

(8) Clean Solar ist berechtigt eingehende Aufträge abzulehnen/auszusetzen, besonders bei

  • Reinigungs-/ Wartungsaufträgen, die die Mitarbeiter von Clean-Solar oder deren Vertragspartner (Drittanbieter) gefährden. Dies gilt z.B. für Solaranlagen, deren tragende Konstruktion offensichtlich gefährdende Mängel aufweist oder deren Zugang auch durch Einhaltung besonderer Sicherungsmaßnahmen zur Gesundheitsgefährdung der Mitarbeiter führt.
  • bereits bestehendem Zahlungsverzug des VP vorangegangener, durch Clean-Solar erfüllter Leistungen
  • Jegliche Täuschungen bei der Angabe von Vertragsdaten.
  • Verstößen gegen die Pflichten aus § 2 (3)
In der Regel erfolgt eine Begründung für die Ablehnung eines Vertrages.

Sonstige ggf. einschlägige gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.

§ 4 Preis- und Leistungsänderungen, Änderung der AGB

 

(1) Clean-Solar behält sich das Recht vor, den Inhalt dieser AGB, der Leistungsbeschreibungen oder Preislisten anzupassen oder zu ändern. Änderungen werden per Email oder in der Clean-Solar Internet-Präsenz ( http://www.clean-solar.de ) bekannt gegeben, und zwar unter Angabe des Datums der Änderungsbekanntgabe. Der Auftragsnehmer ist verpflichtet, sich vor der Auftragsvergabe mit den aktuell dargestellten AGBs der Clean-Solar vertraut zu machen. 

(2) Unabhängig von dem vorstehenden ist Clean-Solar berechtigt, die Preisliste jederzeit entsprechend anzupassen, wenn sich die der jeweiligen Leistung zugrundeliegenden Einkaufskosten Clean-Solars z.B. durch eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung erhöhen. 

(3)Die Auftragsvergabe an Clean-Solar stellt gleichzeitig die Anerkennung dieser AGBs dar.


§ 5 Kündigung 
Verträge mit wiederkehrenden Leistungen

 

(1) Beide Vertragsparteien haben ein Kündigungsrecht. Die für die einzelnen Tarife und Leistungen geltenden Kündigungsfristen und Mindestvertragslaufzeiten sind den §5 (2) zu entnehmen. Ist keine feste Vertragslaufzeit vereinbart, ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.


(2) Soweit  keine anderen Kündigungsfristen definiert sind, ist eine Kündigung immer mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats möglich (frühestens jedoch zum Ende einer etwaigen Mindestvertragslaufzeit) und kann per Brief an die oben angegebene Adresse  erfolgen, oder online per E-Mail an: webmaster@clean-solar.de Die kündigende Partei trägt hinsichtlich des Zuganges der Kündigung die Beweislast. Als Zeitpunkt des Zuganges gilt der Eingang bei Clean-Solar.


(3) Den Parteien bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten. Für Clean-Solar liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn Zahlungsrückstände 14 Tage nach einer etwaig erfolgten Mahnung nicht ausgeglichen sind oder ein Grund nach §3 (8) gegeben ist


(4) Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben von vorstehendem unberührt.


§ 6 Haftung

 

(1) Der Auftragsgeber haftet für von ihm zu vertretende Verletzungen von Rechten Dritter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Er ist ist verpflichtet, Clean-Solar von begründeten, vom VP zu vertretenden Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegenüber Clean-Solar geltend machen, sofern der VP nicht nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung.


(2) Der VP ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen hinsichtlich der von Clean-Solar zu erbringenden Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Kenntnisnahme des Beanstandungsgrundes schriftlich anzuzeigen. Clean-Solar kann die allzeitige Verfügbarkeit sämtlicher von ihr angebotener Dienste nicht garantieren. Dies gilt z.B. bei hoher Auftragsdichte.


(3) Für Schäden haftet Clean-Solar nur dann, wenn Clean-Solar oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Clean-Solar oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung Clean-Solars auf den Schaden beschränkt, der für Clean-Solar bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbar war.
Die Haftung von Clean-Solar wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden, sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

(6) Sämtliche Ansprüche auf Schadenersatz verjähren nach einem (1) Jahr ab Kenntnis des schadenverursachenden Ereignisses. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem Verhalten von Clean-Solar oder ihrer Erfüllungsgehilfen. 

Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.


§ 7 Widerrufsrecht

 

Dem Auftraggeber steht ein Widerrufsrecht gem. § 312 d BGB zu. 
Der Nutzer wird im folgenden über sein Widerrufsrecht belehrt:

 

Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei (2) Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich (z.B. Brief, Fax) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. 

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Versandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden.

 

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Clean-Solar mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. durch Terminänderung etc.)



§ 8 Datenschutz

 

(1) Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche von ihm auf den Internetseiten von Clean-Solar aufgenommenen Daten (Bestandsdaten)  gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, soweit dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses notwendig ist. 
Der Vertragspertner willigt darin ein, dass Clean-Solar seine personenbezogenen Daten an Dritte, deren sich Tiscali zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Nutzer bedient, übermittelt, soweit dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses mit dem Nutzer erforderlich ist.

Eine gewinnorientierte Weitergabe von Daten des VP, die nicht ausschließlich der Erfüllung desVertragsgegenstands dienen, erfolgt durch Clean-Solar nicht.


(2) Beauftragt Clean-Solar Dritte mit der Erstellung der Abrechnung oder Einziehung der Entgeltforderungen, kann Clean-Solar zur Ermittlung und zur Abrechnung der Entgelte für die Leistungen mit dem Nutzer erforderliche Daten an diese übermitteln, soweit es zur Erstellung der Rechnung oder zur Einziehung des Entgelts erforderlich ist. Der Dritte ist zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet. Clean-Solar kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Bonitätsprüfungen auch über Drittunternehmen (z.B. Schufa) einholen.


(3) Die Daten werden nur solange aufbewahrt, wie es im Rahmen dieser Vereinbarung und unter Einhaltung des anwendbaren Rechts zulässig und erforderlich sowie technisch möglich und zumutbar ist. Der Vertragspartner hat jederzeit das Recht, Auskunft über seine gespeicherten Daten zu verlangen.


(4) Der Nutzer kann diese sowie jede an anderer Stelle gegenüber Clean-Solar erteilte Einwilligung jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft durch Brief  an die oben angegebene Adresse oder E-Mail widerrufen. Soweit dieser Widerruf Clean-Solar die Vertragserfüllung unmöglich macht, hat Clean-Solar ein Kündigungsrecht.


(5) Der Nutzer ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Diensten erforderlichen personenbezogenen Daten ausführlich unterrichtet worden. Der Nutzer stimmt dieser Datenverarbeitung ausdrücklich zu.


II Schlußbestimmungen:

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die - soweit rechtlich zulässig - dem mit der unwirksamen Bestimmung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht.

(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages werden durch schriftliche Bestätigung wirksam.

 (3) Clean-Solar ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an einen Dritten abzutreten oder Dritte mit der Erbringung von Leistungen oder Teilen von Leistungen zu beauftragen.

(4) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.



 

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